Ladungssicherung/ Gesetzliches

Für den VANpouch gilt das Gleiche wie für den eigentlichen Fahrradträger. Da der Träger nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, sondern verschraubt und wieder entfernbar ist, gilt dieses nach § 22 STVO als Ladung und bedarf keiner ABE oder TÜV Zulassung.
Du als Fahrzeugführer bist für die sachgemäße Ladungssicherung verantwortlich und kannst bei mangelnder Sicherung dafür haftend gemacht werden.

Bitte achte darauf, dass Gegenstände, die du im VANpouch transportierst gut befestigt sind und  nicht weiter als ca. 40cm vom Fahrzeug abstehen (ungefähr so weit, wie wenn du Fahrräder auf dem Träger hättest).

Das hintere Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein und die Rückleuchten als auch dritte die Bremsleuchte dürfen nicht verdeckt sein.

Beim Thule Elite Van XT muss z.B. je nach Fahrzeug die Obere oder die Mittlere, der drei Montagepositionen gewählt werden um eine einwandfreie Sichtbarkeit des Nummernschildes als auch der Beleuchtung zu gewährleisten.

Ein eventuell schwerer Inhalt des Vanpouch muss fest mit dem Fahrradträger mittels Spanngurten verzurrt werden.

Wir empfehlen vor jeder Fahrt den festen Sitz des VANpouch, - der fest mit dem Träger verzurrten Ladung, sowie den Zustand des Befestigungsmittels und der Plane zu kontrollieren.

Hier sind die Sicherheitsvorschriften kurz zusammengefasst